Lichtemissionen

Das Bedürfnis, den Tag in die Nacht zu verlängern, ist urmenschlich. Licht gibt uns das subjektive Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Die in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsene Beleuchtung – oder besser die gesamte Lichtmenge – ist auch Ausdruck unseres Wohlstandes. Unsere Gesellschaft kann sich das leisten, was noch vor 100 Jahren ein unvorstellbarer Luxus war.

Es ist ein altbekanntes Wortspiel aber es trifft den Nagel auf den Kopf: Licht im Aussenraum hat auch Schattenseiten. Aussenbeleuchtungen erhellen die natürliche Nachtlandschaft und sind zu einem relevanten Faktor geworden. Nicht nur für jene Menschen, die in ihrer Nachtruhe gestört werden. Weltweit sind etwa 60% der Fauna nachtaktiv, die Dunkelheit ist für sie der natürliche Lebensraum. Gerade im dicht besiedelten Mittelland reichen die Lichtemissionen bis in unbeleuchtete Naturräume. In einer Forschungsarbeit des WSL von 2019 wird festgestellt, dass es im Mittelland seit der Jahrtausendwende keine nachtdunklen Waldflächen mehr gibt.

In einem Bericht von 2012 weist der Bundesrat die für die Bewilligung von Beleuchtungsanlagen zuständigen Bundesstellen sowie die Kantone und Gemeinden darauf hin, dass das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) auch im Bereich der künstlichen Beleuchtung im Aussenraum konsequent anzuwenden ist.

Demnach sind Lichtemissionen, die nicht dem unmittelbaren Zweck der Beleuchtung dienen, so weit als möglich zu reduzieren.