Grenzwerte
Verwande Themen | Umgebungszonen | Letzte Überarbeitung: 01.02.2026
Die Bewertung der Störwirkung von Licht ist komplex. Das Umweltschutzgesetz des Bundes (USG), die kantonalen Einführungsgesetze zum Umweltschutzgesetz oder die SN SIA 491:2013 kennen keine Grenzwerte.
Grenzwerte für das Störlicht werden aber in Normen genannt. Einerseits die SN EN 12464-2:2024 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien und anderseits in der SN EN 12193:2018 Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung. Beide Grenzwertetabellen siehe unten.
Beide Normen beziehen sich mit Ausnahme der Lichtstärke-Grenzwerte auf Empfehlungen verschiedner Tabellen aus der CIE 150:2017 Guide on the Limitation of the Effects of Obtrusive Light from Outdoor Lighting Installations, 2nd Edition. ursprünglich auf dieselbe Grenzwerttabelle.
Die CIE150-Tabelle 3 Maximum values for luminous intensity of luminaires in designated directions gibt nicht einen fixen Grenzwert vor, sondern berücksichtigt aus Sicht eines Beobachters die Grösse der leuchtenden Fläche [Ap in m²] und die Distanz des Beobachters zur Lichtquelle [d in m]. Tabelle siehe unten.
Abb. 1 | Störlichttabelle aus der SN EN 12464-2 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien (Tabelle 4, S. 18)
Abb. 2 | Störlichttabelle aus der SN EN 12193:2028 Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung (Tabelle 2, S. 21)
Abb. 3 | Lichtstärke-Grenzwerte-Tabelle aus der CIE 150:2017 Maximum values for luminous intensity of luminaires in designated directions (Tabelle 3, S. 9).
Das schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) schlägt in seiner Vollzugshilfe (2021) Richtwerte für die Beurteilung von Wohnraumaufhellung vor. Diese Richtwerte gelten von 22 bis 6 Uhr.Gemessen wird die vertikale Beleuchtungsstärke (die Beleuchtungsstärke auf der senkrechten Fensterfläche – der Messkopf des Luxmeters ist im Winkel von 90° zur Horizontalen ausgerichtet). Aus einer genügenden Anzahl Messpunkten (mindestens je eine Messung in der Fenstermitte und jeweils in den vier Ecken) kann der Durchschnitt errechnet werden (Ēv).
Abb. 4 | Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen © BAFU 2012 (Tabelle 5, S. 33).
Abb. 6 | Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen © BAFU 2012 (Tabelle 6, S. 34).
In Deutschland erarbeitet die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zusammen mit dem Bund die Umsetzung europäischer Richtlinien in praxisgerechte nationale Vorschriften und unterstützt die Bundesländer bei der Umsetzung von bundesweit geltenden immissionsschutzrechlicher Vorschriften.
2012 (revidiert 2015) wurde die Wegleitung Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtemissionen publiziert. Darin sind die in Deutschland angewendeten Grenzwerte definiert. Die Gebietsarten sind aus der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) abgeleitet.
Abb. 7 | Zusammenzug der Tabelle 1 (Abs. 4.1) und Tabelle 2 (Abs. 5.2) aus der LAI-Wegleitung.