Der G-Index für die Umweltverträglichkeits-Bewertung von Lichtquellen

Verwandte Themen: Blauanteil | Farbtemperatur | LED-Spektren

Im Februar 2019 hat eine Begleitgruppe der Europäischen Union einen technischen Bericht mit Kriterien für die öffentliche Beschaffung von Strassenleuchten revidiert und neu herausgegeben (Revision of the EU Green Public Procurement Criteria for Road Lighting and traffic signals).
Ein ausführliches Kapitel ist dem Thema Lichtemissionen gewidmet. Kernaussage: Für die Wahl einer umweltverträglichen Beleuchtung ist die alleinige Fokussierung auf Energie-Effizienz nicht zielführend. Zudem wird empfohlen, die spektrale Emission von LED-Lichtquellen nicht mehr mit der Farbtemperatur (CCT), sondern mit einer neuen Methode zu bewerten – dem G-Index.
Dabei wird über ein gemessenes Spektrum (Vollspektrum) einer beliebigen Lichtquelle, wie es auch für die Ermittlung der CCT gebräuch­lich ist, nur der kurzwellige Bereich bis 500 nm betrachtet (A). In einem zweiten Schritt wird das Vollspektrum mit der Standardkurve für das photopische Sehen gewichtet (B).
Ist der resultierende G-Wert gleich Null, dann strahlt die Lampe mit blauer Strahlung die gleiche Energiemenge wie mit visuell wirksamem Licht ab. G wird umso grösser, je «röter» oder «wärmer» die Lichtquelle wird. Das relative prozentuale Verhältnis zwischen dem Blauanteil (A) und dem gewichteten Spektrum (B) entspricht dabei ungefähr:
G-Index 1.0 ≈ 40% Blauanteil; G-Index 1.5 ≈ 25% Blauanteil; G-Index 2.0 ≈ 15% Blauanteil
Die EU empfiehlt folgende G-Index-Grenzwerte:Umweltzonen E1, E2 (hohe Empfindlichkeit) – Spektraler Index G ≥ 2.0
Umweltzonen E3 (mittlere Empfindlichkeit) – Spektraler Index G ≥ 1.5
Umweltzonen E4 (geringe Empfindlichkeit) – Spektraler Index G ≥ 1.0
Mehr zum G-Index (Wikipedia)